AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. saferparks, Inh. Sven Marx

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen und Zusatzleitungen zwischen der Fa. saferparks, Inh. Sven Marx (im Weiteren saferparks) und dem Kunden, welcher die Leistungen der Fa. saferparks in Anspruch nimmt. Die AGB sind im Internet auf der Internetseite der Fa. saferparks (www.saferparks.de) veröffentlicht. Abweichende Regelungen auch durch andere AGB finden keine Anwendung. Soweit in diesen Bedingungen auf eine Preisliste Bezug genommen wird ist diese unabhängig von diesen Regelungen und ist ebenfalls im Internet auf der Internetseite (www.saferparks.de) veröffentlicht und hängt in den Büroräumen des Betriebsgeländes aus.

2. Leistungen
a) Die Fa. saferparks stellt dem Kunden während der gebuchten Leistungszeit Parkfläche für ein Kraftfahrzeug (Pkw oder Motorrad) (mit max. Fahrzeughöhe bis 2 Meter und Fahrzeugebreite bis 2 Meter und Fahrzeuglänge max. 5 Meter) während der Mietzeit zur Verfügung. Die Leistung beschränkt sich auf die Vermietung der Parkfläche und erfasst nicht die Verwahrung/Bewachung des Fahrzeuges oder weitere Obhutspflichten. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft auf dem Flughafen ist nicht Vertragsgegenstand. Ein Anspruch auf einen Shuttle – Transfer hat der Kunde nicht.

b) Die Kosten für die gebuchte Parkzeit und evtl. zusätzlich gebuchte Zusatzleistungen ergeben sich aus der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung welche im Internet veröffentlich ist und in den Büroräumen eingesehen werden kann.

3. Vertragsschluss
a) Die Leistungen der Fa. saferparks können über das Internet (www.saferparks.de), telefonisch, in Textform oder per Telefax gebucht werden. Zwischen der Fa. saferparks und dem Kunden kommt erst mit der in Textform erstellten Buchungsbestätigung, spätestens jedoch mit der Einfahrt in das Betriebsgelände der Fa. saferparks ein Mietvertrag über die gemietete Parkfläche sowie die evtl. gebuchten Zusatzleistungen zustande. Mit der Buchungsbestätigung erkennt der Kunde die AGB der Fa. saferparks als verbindlich an. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden gegenüber der Fa. saferparks vor, so haftet der Dritte gegenüber der Fa. saferparks neben dem Kunden als Gesamtschuldner, soweit nicht die Abschlussberechtigung des Dritten für den Kunden bei der Buchungsanfrage vorgelegen hat.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und evtl. unrichtige Angaben binnen 48 Stunden mitzuteilen.

4. Bezahlung
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung in Verbindung mit den Angaben aus der jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Die Preise der Preisliste beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

Zahlung kann erfolgen über Vorkasse durch Überweisung, PayPal Zahlsystem, Lastschrift und Kreditkartenzahlung und wird dem Kunden sofort bei Versand der Buchungsbestätigung belastet. Nimmt der Kunde einzelne gebuchte kostenpflichtige Leistungen aus dem Vertrag nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.

Bei Überziehung der in der Buchungsbestätigung genannten Mietzeit – auch wenn die Überziehung unverschuldet ist- steht der Fa. saferparks eine Nutzungsentschädigung für die Zeit der Überziehung in Höhe der sich aus der Preisliste ergebenden Preise zu.

Die Fa. saferparks kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises und einer evtl. Nutzungsentschädigung verweigern. Der Fa. saferparks steht ein Pfandrecht am Fahrzeug und an den im Fahrzeug befindlichen Gegenständen zu.

5. Rücktritt
a) Die Fa. saferparks räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.

b) Bei einem Rücktritt von mindestens 8 Tagen vor Beginn der in der Buchungsbestätigung angegebenen Mietzeit fallen keine Stornokosten an. Bei einem Rücktritt von weniger als 8 Tagen vor Beginn der Mietzeit hat die Fa. saferparks Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese besteht für die Fa saferparks wahlweise in einer konkret berechneten Entschädigung oder in der Form einer Rückstrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises ohne Zusatzleistungen.
Soweit der Kunde nachweist, dass der Fa. saferparks kein Schaden entstanden ist oder nachweist, dass der Fa. saferparks ein niedrigerer Schaden, als der in der Rücktrittspauschale bezifferte Schaden entstanden ist, so ist der Kunde entweder nicht oder zur Zahlung des geringeren Schadens verpflichtet. Ersparte Aufwendungen der Fa. saferparks sind bei der Berechnung eines konkreten Schadens immer zu berücksichtigen.

c) Der Kunde und Fa. saferparks sind berechtigt, jederzeit aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.

Ein solcher Grund ist nicht gegeben, wenn der Kunde aufgrund Krankheit, Tod oder sonstiger Verhinderung an der Inanspruchnahme der Leistung gehindert ist. Als wichtiger Grund sind insbesondere anzusehen höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit Vertragsabschluss bzw. die Beantragung / Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Fa. saferparks oder die berechtigte Annahme, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Vor Ausübung des Rücktrittsrechts aus wichtigem Grund hat die ausübende Partei die andere hierüber unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen. Ein Schadenersatzanspruch ist in diesem Fall ausgeschlossen.

6. Pflichten/Haftung des Kunden
Der Kunde hat für ein rechtzeitiges Erscheinen selbst zu sorgen. Verzögerungen und Wartezeiten hinsichtlich der Abfertigung am Parkplatz und des Transfers hat der Kunde in ausreichendem Umfang einzuplanen. Eine Haftung für daraus resultierende Schäden (nicht rechtzeitiges Erscheinen zum Check Inn, Verpassen des Fluges) kann Fa. saferparks nicht übernehmen.

Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig durch ihn selbst oder seine Beauftragen oder Mitarbeiter oder Begleitpersonen verursachten Schäden an Rechtsgütern der Fa. saferparks oder Dritter auf dem Betriebsgelände der Fa. saferparks sowie für Schäden die durch Personen oder Sachen verursacht werden, die der Kunde oder von ihm beauftragt oder bevollmächtigte Dritte auf das Betriebsgelände der Fa. saferparks verbracht haben und durch diese verursacht werden.

Evtl. Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus dem Schadenfall tritt der Kunde an die Fa. saferparks ab, soweit die Fa. saferparks aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.

7. Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Parkgelände gelten die Bestimmungen der StVO. Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Den Anweisungen des Personals bei Ein- und Ausfahrt und auf dem Parkgelände ist Folge zu leisten.

Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze in der Weise abgestellt werden, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf benachbarten oder anderen Stellplätzen möglich ist, Fa. saferparks ist berechtigt, außerhalb dieser Flächen und insbesondere auf den Verkehrsflächen geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen.

Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Kunde/Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.

Jeder Kunde, Begleiter des Kunden und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind.

Der Mieter/Kunde haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- und sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen.

Dem Kunden ist es nicht gestattet, auf den Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen oder zu wechseln. Im Fahrzeug befindlichen Abfall hat der Kunde ordnungsgemäß zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat sind unverzüglich und ordnungsgemäß auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Andernfalls ist Fa. saferparks berechtigt, die Vereinreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen.

Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die
Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden
erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der
Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der
Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens ist nicht
gestattet, ausgenommen während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum
Flughafen Frankfurt/Hahn. Auch hierbei ist den Anweisungen von Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Fa. saferparks Folge zu leisten.

8. Haftung Fa. saferparks
Bei anfänglicher Unmöglichkeit tritt eine Haftung der Fa. saferparks nur ein, sofern der Fa. saferparks das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

Kommt es bei der Leistungserfüllung der Fa. saferparks zu Beeinträchtigungen oder Mängeln, wird sich die Fa. saferparks auf sofortige Rüge des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Kunde, der Fa. saferparks einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeltes oder Schadensersatz nicht ein.

Die Fa. saferparks kann keine Haftung für Umstände übernehmen, die in der Person des Kunden liegen und dadurch die Leistungserbringung vor Ort nicht erfolgen kann. Dies gilt insbesondere für die Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung aufgrund von verspäteter Anreise oder der Anreise mit übergroßen Fahrzeugen (Fahrzeugehöhe > als 2 Meter,) oder überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugebreite > 2 Meter) ohne vorherige Absprache.

Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Fa. saferparks nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für Fahrzeugschäden, die während der Parkdauer an abgestellten Fahrzeugen auftreten übernimmt die Fa. saferparks nicht, es sei denn, diese Schäden sind von der Fa. saferparks vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Die Fa. saferparks übernimmt auch keine Haftung für vom Kunden bzw. Fahrer verursachten Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden auf dem Betriebsgelände. Auch für Schäden, die auf dem Firmengelände oder beim Transfer von Gepäckstücken des Kunden auftreten oder für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände übernimmt die Fa. saferparks keine Haftung. Die Fa. saferparks haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Eine Haftung für Schäden ist auch ausgeschlossen bei höherer Gewalt, Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und Schäden durch Naturkräfte.

Ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung in Bezug auf die Fa. Saferparks, gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fa. saferparks.

9. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Anbieters.

10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen erfolgen in Textform. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für das Textform Erfordernis selbst. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Leistungsort ist der Ort das Betriebsgelände der Fa. saferparks. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Büchenbeuren, der Ort des
Geschäftssitzes der Fa. saferparks, sofern zulässig. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Büchenbeuren als Gerichtsstand. Fa. saferparks ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder unrichtigen Bestimmungen treten Regelungen, die den wirtschaftlichen und ideellen Interessen der Parteien am nächsten kommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


Stand 06_2026